Wie groß ist die Terrasse?
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Eine fest etablierte Überdachung der Terrasse stellt, bedingt durch die Integrierung, rechtlich gesehen ein Bauvorhaben dar. Dieses bauliche Vorhaben muss im Einklang stehen mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den baurechtlichen Bestimmungen. Für eine Überdachung der Terrasse bedarf es möglicherweise einer ordnungsgemäßen Baugenehmigung. Sollten Sie im Sinn haben, Ihre Terrasse aus vielerlei guten Gründen überdachen zu lassen, ist es wichtig, dass Sie sich über die Landesbauordnungen rechtzeitig und genau informieren.
Was die Terrassenüberdachung betrifft, so ist das Baurecht in den Landesbauordnungen der Bundesländer unterschiedlich festgelegt. In den Ländern führen die uneinheitlichen Regelungen nicht selten zu offenen Fragen. Es hängt von mehreren Faktoren ab, ob für eine einfache Überdachung der Terrasse eine Genehmigung zum Bauen benötigt wird. Fakt ist, dass in den meisten Fällen eine Genehmigung vom Gesetz her verlangt wird.
Eine Überdachung der Terrasse wird grundsätzlich als eine Ausbaumaßnahme oder Umbaumaßnahme eines bereits bestehenden Wohnobjektes verstanden, deshalb müssen Sie beim örtlichen Bauamt nachfragen. Es gibt keine fixen länderübergreifenden Regeln, doch ein Hausbesitzer kann seine Terrasse dann ohne Genehmigung errichten, sofern der umgebaute Raum die Größe von 30 Kubikmeter nicht überschreitet. Beträgt die Raumhöhe drei Meter, dann darf die überdachte Fläche nicht mehr als zehn Quadratmeter ausmachen.
Der ausschlaggebende Faktor ist somit neben der Region natürlich die Größe des Bauvorhabens. Die Notwendigkeit einer Genehmigung zum Bauen des Terrassendachs hängt nicht vom Material ab, das Sie einzusetzen gedenken. Ob Sie Ihre Überdachung mit Metallpfeilern oder Holzpfeilern ausstatten oder ob Sie Ihr Dach mit Kunststoff oder Glas eindecken wollen, ist für den Antrag einer Genehmigung zur Terrassenüberdachung absolut ohne Belang. Als Bauherr müssen Sie sich selbst erkundigen, was auf Ihrem Grundstück gültig ist, bezüglich der aktuellen Bauvorschrift. Erst dann lohnt es sich für Sie, einen Bausatz für eine Überdachung zu kaufen.
Möchten Sie rechtskonform bauen und absolute Rechtssicherheit erlangen, ist der Besuch auf dem Bauamt unvermeidbar. Sie sollten nicht darauf verzichten, umfassende Informationen einzuholen und die gesetzlichen Vorschriften exakt zu prüfen. Deklariert man Ihren Wunsch einer Überdachung als ein „Verfahren freies Bauvorhaben“, gilt es noch weitere Vorschriften, neben der Notwendigkeit eines Bauantrages, eigenverantwortlich zu beachten und zu prüfen. Um eine Überdachung korrekt durchziehen zu können, bleibt Ihnen also der Weg zum zuständigen Bauamt nicht erspart.
Damit Sie Ihre Terrasse auch rechtsicher überdachen können, sollten Sie immer vorab eine schriftliche Bestätigung einholen. Diese sollten Sie zu den Unterlagen für Ihr Projekt der Terrassenüberdachung geben. Es wurden und werden im Land viele Überdachungen ohne Baugenehmigung aufgestellt, beispielsweise weil diese nicht nachgefragt wurde oder weil diese auf Nachfrage nicht verlangt wurde. Von diesem Blickwinkel aus betrachtet, ist die Baugenehmigung einer Überdachung auf der Terrasse nicht immer erforderlich. Es ist für Sie in jedem Fall ratsam, sich über Ihre jeweilige Position Klarheit zu verschaffen.
Bevor sie sich ein Terrassendach kaufen, sollten Sie sich auf dem Bauamt kostenlos informieren. Es steht einiges auf dem Spiel, zumal eine nicht genehmigte Überdachung in nervlicher und finanzieller Hinsicht problematisch werden kann. Auch könnten Sie eine ordentliche Strafe verpasst bekommen und ist das Dach auf der Terrasse bereits aufgestellt, werden Sie per Gesetz gezwungen, es unverzüglich abreißen zu lassen. Die Auskunft auf dem Bauamt sollten Sie sich unbedingt schriftlich geben lassen.
Sicher ist sicher. Insbesondere dann, wenn laut Landesbauordnung keine Genehmigung erforderlich ist. Sollten Sie bedingt durch Ihr Terrassendach in einen Streitfall geraten, so sind mündliche Aussagen von Mitarbeitern der verschiedenen Ämter so gut wie wertlos. Alle Informationen mit einer Unterschrift absegnen zu lassen, ist für Sie die einzige und zugleich beste Absicherung.
Für eine Bauanzeige oder einen Bauantrag benötigen Sie je nach Fall unterschiedliche Unterlagen. Die Baubeschreibung, die Übersicht der geschätzten Herstellungskosten und das offizielle Bauantragsformular werden laut Gesetz verlangt. Eventuell ist ein Auszug aus der Flurkarte erforderlich. Diesen können Sie beim Katasteramt erhalten. Der Auszug sollte jedoch nicht älter sein als sechs Monate. Beim Bauamt erhalten Sie die erforderlichen Antragsformulare.
Oftmals gilt es, einen Lageplan vorzulegen, wobei alle vorhandenen Gebäude und alle Grundstücksgrenzen beim Wohngebäude eingemessen sein müssen. In vielen Fällen müssen technische Unterlagen eingereicht werden, so wie die Baubeschreibung, die Bauzeichnung sowie die Berechnung des Raumes, der beim geplanten Projekt umgebaut werden soll. Bezüglich der Standsicherheit werden die Statikunterlagen in der Regel nicht mehr benötigt. Die Unterschrift des Bauingenieurs oder des Architekten als Entwurfsverfasser ist für das Baugenehmigungsverfahren dienlich.
Bekommen Sie keine Genehmigung oder ist Ihnen der Aufwand, eine zu erhalten, einfach zu viel des Guten, dann können Sonnensegel oder Markisen gute Dienste leisten. Diese können zwar eine wertvolle Überdachung auf der Terrasse nicht ersetzen, dennoch schützen sie vor Wetter und Wind, sind preislich günstig und sehen zudem optisch sehr ansprechend aus. Bei einer handelsüblichen Markise oder einem Sonnensegel sind mit Sicherheit keine Genehmigungen und Amtswege vonnöten, denn es handelt sich hierbei um keine Umbaumaßnahme des Wohnobjektes und somit ist der Regen-bzw. Sonnenschutz für die Landesbauordnung nicht interessant.