Wie groß ist die Terrasse?
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Für viele Bürger ist das Erleben in der freien Luft ein unbedingtes Muss. Terrassenüberdachungen ermöglichen diesen wohlverdienten Luxus ganz unabhängig von den Witterungsverhältnissen. Terrassenüberdachungen sind zudem auch eine ästhetische Bereicherung. Doch es müssen gewisse Anforderungen erfüllt und einige Maßnahmen berücksichtigt werden, damit eine Terrassenüberdachung regelkonform aufgestellt werden kann.
Dazu werden in den meisten Fällen eine Planung und eine Beratung von einem Architekten oder Statiker benötigt.
Der Hausbesitzer braucht für die Terrassenüberdachung häufig auch eine offizielle Baugenehmigung.
Für diese Genehmigungen sind fast immer die örtlichen Bauämter zuständig. Die Bürokratie erschwert hierbei leider oftmals das Bauvorhaben.
Die Kriterien und die Regularien zur Genehmigung des Baues eines Terrassendaches weichen in vielen Bundesländern voneinander ab. Deshalb gilt es für den Bauherrn bzw. Hausbesitzer darauf zu achten, welche Anforderungen er im jeweiligen Bundesland, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen zu erfüllen hat, damit der Bau des Terrassendaches ohne Verzögerungen und ohne Probleme durchgeführt werden kann.
Das Bauen wird in NRW und in den restlichen Bundesländern von extrem vielen Rechtsformen geregelt. Das sogenannte Baurecht wird in das private und in das öffentliche Baurecht aufgeteilt. Bei einer Terrassenüberdachung darf der Nachbar in seinem privaten Bereich nicht gestört werden und der Hausbesitzer muss dafür sorgen, dass auch die öffentlichen Vorschriften penibel eingehalten werden. Es darf durch den Bau des Terrassendaches kein Paragraph gebrochen werden. Die örtlichen Bauämter sind die Ansprechpartner, denn sie übernehmen die Aufgabe, das Bauvorhaben zu prüfen.
Ist die Rechtmäßigkeit gegeben, so wird die Genehmigung des Bauvorhabens, sofern alle vorausgesetzten Bedingungen erfüllt sind, erteilt. Doch nicht bei jedem Bauvorhaben ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Auf diese Frage gibt es keine allgemeingültige Antwort. Ob der Hausbesitzer für die geplante Terrassenüberdachung eine vom Bauamt ausgestellte Baugenehmigung braucht, hängt vom jeweiligen Bundesland und von mehreren Faktoren ab. Der Umfang und die Größe des Bauvorhabens spielen hierbei eine ebenso große Rolle wie die Gegebenheiten rund um das Haus und das Grundstücksgelände.
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Die Bauregularien für eine Terrassenüberdachung sind nicht nur in jedem Bundesland unterschiedlich, sondern die Bauplanungsrechte können durchaus auch zwischen Gemeinden und Regionen abweichend sein. So kann mancherorts eine Terrassenüberdachung komplett genehmigungsfrei gebaut werden und anderswo ist die Baugenehmigung immer Pflicht.
In Nordrhein-Westfalen kann eine Terrassenüberdachung genehmigungsfrei gebaut werden, sofern die Vorgaben eingehalten werden. Ein Terrassendach kann in NRW dann ohne behördliche Genehmigung aufgestellt werden, wenn die Fläche von bis zu 30 Quadratmetern und die Tiefe von bis zu drei Metern nicht überschritten wird. Für den Hausherrn ist es vorteilhaft, vor Beginn der Planung das zuständige Bauamt zu kontaktieren, um die bauplanungsrechtlichen und baurechtlichen Bestimmungen zu erfragen.
Die Beratung auf dem Bauamt ist wichtig und ist keine Baugenehmigung vonnöten, sollte sich der Hauseigentümer um eine entsprechende amtliche Bestätigung bemühen – als Absicherung.
Wird keine Baubewilligung oder Baugenehmigung benötigt, so muss der Hausherr dennoch einige Pflichten erfüllen. Der Hausbesitzer muss dem zuständigen Bauamt den Terrassenbau frühzeitig ankündigen. Anschließend erfährt der Objektbesitzer vom Bauamt ganz genau, was beim Bauvorhaben alles zu beachten ist.
Für das Bauvorhaben gilt es, folgende Punkte zu berücksichtigen: die Zustimmung der Nachbarn, die zugelassenen Baustoffe, die statischen Anforderungen und die Schneelastgrenzen. Weiter muss der Hausbesitzer darauf achten, dass die Belichtung und die Belüftung der Aufenthaltsräume des Hauses hinter der Überdachung gewährleistet sind. Der Denkmalschutz und der Mindestabstand zu den Nachbarn müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
Damit es nicht nach der Aufstellung des Terrassendaches zu Schwierigkeiten kommt, ist es ratsam, sich die schriftliche Genehmigung bzw. Zustimmung von jedem betroffenen Nachbarn einzuholen. Auf diese Weise werden unnötige Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten von Beginn an vermieden.
Der Hauseigentümer muss bei der Terrassenüberdachung einige Auflagen erfüllen. Wird eine Baugenehmigung benötigt, so muss der Hausherr einen Bauantrag beim zuständigen örtlichen Bauamt stellen. Dazu bedarf es einiger Papiere. Dazu zählen das ausgefüllte Bauantragsformular, die Kostenkalkulation, eine Bauvorhabenbeschreibung samt einer Bauzeichnung sowie die statische Berechnung.
Diese Berechnung muss stets von einem qualifizierten Statiker oder einem Architekten angefertigt werden, damit sie als gültig anerkannt wird. Der Hausbesitzer muss sich vom Vermessungsamt den aktuellen Lageplan besorgen und beim Bauamt vorlegen. Von den Baukosten abhängig sind die Finanzen, die zum Begleichen der Kosten für den Bauantrag vonnöten sind. Nicht alle Bauämter in NRW fordern vom Hauseigentümer dieselben Dokumente, es gibt auch hier durchaus Abweichungen.
Jedes Formular, das für das Bauvorhaben relevant ist, muss dementsprechend von einem Architekten oder Statiker unterschrieben werden.
In Deutschland wird viel ohne eine vorhandene Genehmigung gebaut. Das hat nicht selten äußerst unangenehme Folgen für die Bauherren. Derartige Vorgehensweisen werden häufig mit einem Bußgeld bestraft, doch die zuständigen Behörden können mitunter auch einen Rückbau oder einen kompletten Abriss des Terrassendaches verordnen. Die finanziellen Kosten dafür muss der Hausbesitzer alleine tragen. Deshalb ist es empfehlenswert, sich penibel an die gesetzlichen Vorlagen zu halten.
Eine Terrassenüberdachung ist in den wenigsten Fällen eine billige Angelegenheit. Muss nach der Aufstellung das Dach wieder abmontiert werden, hat der Hausbesitzer einen doppelten finanziellen Schaden. Nur mithilfe einer Genehmigung kann sich der Hauseigentümer viel Ärger und Stress ersparen.
Will sich der Objektbesitzer einen Rückbau oder gar einen Abriss bei einer Genehmigungsunfähigkeit der Terrasse ersparen, dann sollten alle erforderlichen Dokumente beim Bauamt abgegeben werden. Die Zuständigen auf den Bauämtern liefern explizite Informationen und können auch wertvolle Tipps und Anregungen hinsichtlich der Gesetzesgrundlagen in Bezug auf das geplante Bauvorhaben geben.